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Wer mit seinem Weißbier den Norden erobern will ,sollte sich schonmit dessen landesherrlichen Vorgaben vertraut machenniemeyer’s hilft Ihnen dabei !
Wieder Weizen statt Gerste für jedes GebrauVerordnung Carl's I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) angesichts einer "dergestalt gut gerathen(en)" Weizen-Ernte und entsprechend merklich gefallenem Preis den Weizen wieder anstelle der Gerste als Braugetreide bestimmend . Erlassen Wolfenbüttel 18. 12. 1741. O. O. + Dr. (1741). 33,5 x 40 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des Hieronymus von Münchhausen aus der sogenannten weißen Linie als Erstem Minister. Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck von unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 3-5,5 cm breitrandigem Bütten mit zwei figürl. Wasserzeichen. Obiger Verordnung lag die Edict-Erlaubnis vom 30. 6. 1740 zu Grunde, rücksichtlich der Weizen-Teuerung "anstatt (diesens) nach proportion Gersten zum Brauen zu nehmen". Zur Beigabe von Gerste + Weizen sowohl als auch siehe die Edicte der 60er Jahre unter den hiesigen Angebots-Nrn. 12.599 ff. Zu Carl, Neffe Kaiser Karls VI., Schwager Friedrichs des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff., zu Münchhausen ebda. XXII, 728 f.
Preissenkung erst nach Aufbrauchder teuer eingekauften Zutaten !Verordnung Desselben, den den Districten Wolfenbüttel + Schöningen mit Verordnungen vom 26. 4. 1762 und, als zuletzt beigezogen, 28. 5. 1762 wegen der anhaltenden Kornteuerung bis Ende September genehmigten höheren Bierpreis bis Martini verlängernd, denn noch seien seit Ende September die Gersten- und Weizenpreise "noch nicht in der Maße gefallen, die vor den vorigen hohen Preis eingekauften Vorräthe auch noch nicht in der Maße consumiret ... daß die Brauenden bey Heruntersetzung des Bierpreises schadlos bleiben könnten". Erlassen Braunschweig 8. Oktober 1762. O. O. + Dr. (1762). 33,2 x 40,7 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem frei springenden Niedersachsen-Roß unter dem Herzogshut. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzoglichen Unterschrift und der des A. A. v. Cramm. Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck auf unbeschnittenem, 2,5-6 cm breitrandigem Bütten mit großem WappenWasserzeichen und einem weiteren großen figürlichen. – Siehe auch die ausführliche Beschreibung.
Preis – Zutat – Menge – nunmehr aber" sofort nach Publication " wieder wie einst !Verordnung Desselben, für alles rund um's Bier "sofort nach Publication ... die vormalige Verfassung" wiederherstellend, "Nachdem nunmehro der Preis des Weizen und Gersten wiederum so weit herunter gegangen, daß sowol der Bier= und Breyhans=Preis, als die Braubeschickung auf eben den Fuß wiederum gesetzet werden kann, wie solche vor Anfang des letztern Krieges gewesen" und ist darüber binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung "bey Vermeidung Zwanzig Thaler Strafe, ausführlicher Bericht zu erstatten". Erlassen Braunschweig 28. August 1764. O. O. + Dr. (1763). 34,5 x 42,6 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem frei springenden Niedersachsen-Roß unter dem Herzogshut. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzoglichen Unterschrift und der des J. H. v. Bötticher. Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck von nahezu unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 2-7 cm breitrandigem Bütten mit zwei großen figürlichen Wasserzeichen. – Doublette der Rare Book Collection einer britischen Bibliothek mit deren rückseitigem Stempel nebst hs. Dubl.-Vermerk. – Bugfalte schwach gebräunt. – Siehe auch die ausführliche Beschreibung.
... und worauf im Norden noch streng geachtet wird :Daß nur ja " jederzeit ein hinlänglicher Vorratvon gutem tüchtigem Biere vorhanden sey ! "Verordnung Desselben, "Bey dem gegenwärtigen teuren Korn=Preise" eine Bier-Preis-Erhöhung bis Michaelis 1761 zugestehend, da "Uns sowol einige Unserer Fürstl. Beamten, als auch die Brauere in den Städten ... vorgestellet, daß sie (anders) ... das Bierbrauen weiter fortzusetzen nicht vermögten". Erlassen Braunschweig 3. November 1760. O. O. + Dr. (1760). 34,2 x 41,8 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem nunmehr wappenschildlos frei springenden Niedersachsen-Roß unter dem Herzogshut. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm. Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck von unbenutzter Frische auf unbescnittenem, 4-7 cm breitrandigem Bütten mit zwei figürl. Wasserzeichen. Im Gegensatz zu den aus gleichem Grunde unter dem 28. 5. 1740, 14. 11. 1761 + 27. 2. 1766 bleibt den Brauern dieses Mal "zu thun unbenommen ... das Bier (auch) zu dem bißhero gewöhnlichen Preis (zu) verkaufen" ... Doch wehe jenen , bei denen " auf eine oder die andere Weise ein Mangel (an oder am Bier) befunden wird !" Angebots-Nr. 12.596 / EUR 253. / Export price EUR 240. (c. US$ 380.) + Versand – Siehe auch die ausführliche Beschreibung.
Dafür auch absolut inakzeptabel :Bierpreis-Unterschleif der Wirte" zum grossen Schaden der Brauer "Verordnung Desselben und wie vor vom 12. Mai 1745, die Preisdrangsalierung der Brauer seitens der Wirte untersagend. – Das geht nicht an, daß "die Dorf=Krüger ... auch wol gar bey Bezahlung ... eigenmächtig abziehen (und damit) den Bier=Preis nach Gefallen gleichsam herunter setzen"! – Die entscheidende Stelle von alter Hand in Bister unterstrichen. – Leicht zeitspurig. – Siehe auch die ausführliche Beschreibung.
(Frau R. R., 20. November 2002) |