Mit briefträgerlicher „ ehemännlicher Genehmigung “ :
673.120,-- Mark ( und das vor 123 Jahren ! ) für die Gattin
Erbschein für Louise Friederike Therese Schubert, geb. Häusser, Ehefrau des Briefträgers Johann Friedrich Carl Sch., Übertragung und Zusammenlegung des von dem Webermeister Johann Gottlieb Erdmann Häusser nachgelassenen Grundbesitzes zu Stadt- und Kirchremda (Sachsen-Weimar) betreffend. Ausgefertigt Blankenhain 17. Januar 1889. Handschrift auf Papier. Kl.-2°. 6 unnum. Bll. Mit Landesfarben-Kordelheftung und Amtsgerichts-Papier-Siegel.

„ Die Erben bezüglich ehemännlicher Genehmigung haben die Erbschaft des Verstorbenen angetreten. Witwe Heusser hat auf ihr Erbrecht am Nachlaßgrundbesitz zu Gunsten ihrer Tochter, unter deren Annahme, verzichtet.
„ Frau Luisa Frederike Therese Schubert geborene Heusser hat mit ehemännlicher Genehmigung um Übereignung des Nachlaßgrundbesitzes auf sie und um Ausfertigung eines Erbscheins über den dazugehörigen Grundbesitz gebeten … ”

Mit beigeheftetem Katasterauszug (Formulardruck) nebst Amtsstempel und detaillierter Eintragung des der Witwe Marie Katharine Friederike Häusser, geb. Morgenroth, und der obengenannten gemeinsamen Tochter nachgelassenen Grundbesitzes des am 24. September 1888 Verstorbenen und Zeugnis über die infolge Erbverzichts der Witwe zu Gunsten der Tochter gebotene Zusammenlegung der verschiedenen in Stadt- und Kirchremda gelegenen Grundstücke im Gesamtwert von 673.120 Mark. Daran anschließend die Festlegung der Steuer- und Rentenzahlungen sowie Vorlagebestätigungen bei der Stadtsteuereinnahme und der Pfarrei als Ab- und Zugangsbehörde. Rückseits weitere Bestätigungen. – Mit Urkunden-Wz. bzw. Blindprägung Großherzogthum Sachsen nebst Wappen. – Unwesentliche Mittelfalte.
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(Herr M. M.-P., 17. Januar 2009)

