English Lesezeichen

Nur  milde  Strafen  für  die  Fischdiebe

Publicandum (der Kgl. Kurmärckischen Krieges- und Domainen-Kammer) Wegen Bestrafung der Fisch- und besonders Karpen-Diebstähle aus den zum Amte Cottbus gehörigen Karpenteichen, und den damit zusammenhängenden Fischhältern und Canälen. Gegeben Berlin 6. Juni 1797. (Berlin,) Georg Decker, (1797). 2° (34,2 x 20,6 cm). 4 unnum. SS. auf 1 Doppelblatt. Unbeschnitten.

Typogr. Wz. – Mit Titel- und großer landschaftlich gestalteteter Anfangsvignette (6 x 13 cm). – In sechs Punkten im Gegensatz zum Wilddiebstahl vergleichsweise milde Strafen, doch Strafverschärfung bei Wiederholung und erschwerenden Umständen auf Grundlage des Allg. Landrechts festlegend:

Fisch- + Karpfendiebstahl im Amt Cottbus

„ … daß die Fisch- und besonders Karpen-Diebstähle aus den zum Amte Cottbus gehörigen Teichen … von boshaften und muthwilligen Leuten noch immer stark getrieben, und dadurch sowohl Sr. Königlichen Majestät allerhöchstes Interesse, als die Gerechtsame des Generalpächters des Amts Cottbus beeinträchtiget werden. Allerhöchstdieselben wollen, daß ein dergleichen Unfug nach aller Strenge der Gesetze bestraft werden soll … ohne Unterschied der Personen der Verbrecher und ihrer sonstigen Gerichtsbarkeit. “

Angebots-Nr. 12.240 / EUR  187. (c. US$ 262.) + Versand


„ ich habe mich nun doch entschlossen, den Ridinger zu veräußern und bitte um Zusendung des angebotenen freigemachten Verpackungsmaterials … (Und) ich danke Ihnen für die ausführliche Anleitung zum Verpacken des Ridingers .... (Und) Ihnen nochmals für die äußerst angenehme Kommunikation dankend … (Und) das Geld ist bereits auf meinem Konto angekommen, das ging ja wirklich schnell, vielen Dank dafür … “

(Herr C. S., 15., 18., 29. + 30. Dezember 2009)