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Wilddieberei bis in die Gärtenvor Braunschweig + WolfenbüttelVerordnung, Erneuerte (und erweiterte), Ludewig Rudolph’s (1732) durch Carl I., Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg, die Wild=Dieberey und das Schiessen hohen und niedrigen Wildprettes in den Forsten, Wildbahnen und Gehegen, nun aber auch (1773) in den Gärten, namentlich vor den Toren von Braunschweig und Wolfenbüttel, betreffend. Gegeben seinerzeit Wolfenbüttel 19. November 1732, nunmehr Braunschweig 19. August 1773. 34,5 x 42,5 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale. Mit den nebst L(oco) S(igilli)-Marken gedruckten herzoglichen Unterschriften und denen der jeweiligen Ersten Minister Hieronymus von Münchhausen und G. S. A. von Praun.
Mittels neuen Vor- und Nachspanns auf die Gärten ausgedehnte und in dieser Form seltene Variante des zu unendlichem Thema zuvor durch Ludwig Rudolf, jüngstem Sohn Anton Ulrich’s und Schwiegervaters Kaiser Karls VI., erlassenen Edictes, das sich seinerseits auf schon vorangegangene berief, doch auch Neues hinzufügte. So etwa die Drohung mit der Einspannung „in den grossen Karren“ gegenüber jenen, die Wilddieben Unterkunft gewähren oder Fremden Wildpret arglos abkaufen oder der mit genereller Schuldvermutung einhergehende Schußwaffengebrauch gegenüber Bewaffneter jenseits der Straßen und Wege. Für den Maueranschlag ( „gehörigen Orts anschlagen … lassen“ ) bestimmter rahmensreizvoller Einblattdruck von großer Ausführlichkeit, hier mit rückseitigem Falz von früherer Heftung. Bis auf die im weißen Rand oben und unten etwas eingerissene und hinterlegte Bugfalte von tadelloser Frische und unbechnittener Breitrandigkeit. – Kleines typographisches und größeres figürliches mit Fürstenhut Wasserzeichen. Zu den Herzögen und ihren Ministern siehe ADB XIX, 541 ff. + XXII, 728 f. bzw. XV, 266 ff. + XXVI, 536 ff. An von Praun interessiert nicht zuletzt die durch ihn als seinerzeitigem Oberaufseher der herzoglichen Bibliothek am 7. Mai 1770 ausgesprochene Berufung Lessings zum Bibliothekar derselben. Die große V-Initiale in der Version mit Fürstenhut und dem Niedersachsenroß ohne Wappenschild, aber mit der zusätzlichen kleinen Krone. Hier durchgelaufene Verordnungen zwischen 1705 und 1749 ohne diese Attribute.
(Mr. R. H. P., July 25, 2005)
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