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„ Es hat aber der Erfolg der gehoften Wirkung nicht entsprochen “Edict (Friedrich Wilhelms, König von Preussen, Markgraf zu Brandenburg) Wegen des Tollwerdens der Hunde. Gegeben Berlin 20. Februar 1797. (Berlin,) Georg Decker, (1797). 2° (34,5 x 24.5 cm). Titel, 3 unnum. Bll. auf 2 Doppelblättern. Mit gedruckter kgl. Unterschrift und ebensolcher „L(oco) S(igilli)“-Marke nebst Gegenzeichnungen derer von Blumenthal, Heinitz, Werder, Arnim, Struensee und Schrötter. Unbeschnitten.
Großes Adler-Wz. – Mit Titelvignette und großer, reich gestalteter Anfangsvignette mit Adler (7 x 13,5 cm). – Von einzelnen stecknadelkopfkleinen Braunfleckchen auf dem Titel abgesehen tadellos. Sowohl jagdhistorisch als auch medizinisch außerordentlich reizvolle , „das Edict vom 20ten Februar 1767, auch schon vorher“ aufgreifende Verordnung, Bekämpfung und Vorbeugemaßnahmen – „daß den Hunden der sogenannte Tollwurm unter der Zunge geschnitten werden soll“ – dem neuesten Wissen anpassend bzw. gänzlich neu regelnd:
In sechs Paragraphen die drei Grade der Tollheit beschreibend sowie Maßnahmen, Strafen und Schadenersatz, auch Besonderheiten für medizinische Versuche durch Ärzte und die Behandlung von angefallenen Menschen regelnd:
Angebots-Nr. 12.238 / EUR 322. / export price EUR 306. (c. US$ 396.) + Versand
(Mrs. P. P., July 8, 2004) |