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Verordnung Ludwig (I.), Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen etc., über eine Neuorganisation des Postwesens in seinen Ländern. Gegeben Darmstadt 28. Juni 1807. O. O. u. Dr., (1807). Kl.-2°. 8, 1 unnum. Bll. Mit nebst L(oco) S(igilli)-Marke gedr. großherzogl. Unterschrift sowie der des Geheimen Referendars Lichtenberg. Geheftet. Aus der ganz frühen Zeit des Grossherzogtums Hessen , zu dem die Landgrafschaft 1806 und mit dieser Ludwig X. zu Ludwig I. avanciert war. Die Neuorganisation betrifft die Verleihung der "Würde eines Erb=Land=Postmeisters ... als Thron-Lehen" an Fürst Carl Alexander von Thurn und Taxis und seine männlichen Nachkommen in Gefolge "der Auflösung der deutschen Reichsverfassung, und derer (zeitgenöss. hs. berichtigt: denen) durch den Rheinischen Bund vorgegangenen Veränderungen". Eigens erwähnt seien die §§ 6, Postpolizei, 10 ff., Gerichtsbarkeit der Postbeamten, 13, Portofreiheit-Privilegien mit 2maliger zeitgenöss. hs. Ergänzung "Unser", 16, Straßen- und Brückengelder, 17, Verzollung. - Mit den Verpflichtungs-Formeln der Postbeamten "gegen den Herrn Erb=Land=Postmeister" bzw. "Seine Königliche Hoheit den Großherzogen" als mitgeheftete Beilage. - Schwacher Braunstreifen in der oberen Hälfte des weißen Seitenrandes der ersten Seite.
(Mrs. M. K., April 15, 2004) |