Daß „ der Güte (der Brau=Nahrung) nichts abgehen /
noch ein Bier=Mangel entstehen möge “
Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) „bey dem jetzigen ausserordentlich teuren Korn=Kauf“ vorübergehend eine dann aber auch für alle verbindliche Preisanhebung gestattend, da die Brauer „anders nicht vermögten … das Brauen … fortzuseten“. Erlassen Wolfenbüttel 28. Mai 1740. O. O. + Dr. (1740). 33,8 x 40 cm. 1 Seite. Mit Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.

Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck
enthaltend zugleich den strafbewehrten Befehl, „dergestalt sich einzurichten / daß jederzeit ein hinlänglicher Vorrat von untadelhaften Biere vorhanden sey“.
Von unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 3,5-5,5 breitrandigem Bütten mit figürl. u. typograph. Wasserzeichen. – Die Bugfalte leicht gequetscht.
Zu Carl, Neffe Kaiser Karls VI., Schwager Friedrich’s des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XIV, 266 ff.
Angebots-Nr. 12.591 / EUR 253. / export price EUR 240. (c. US$ 327.) + Versand
„ herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Behandlung meiner Anfrage. Ich bestelle hiermit beide o. a. Gebote … bin ich auch mit Vorauszahlung einverstanden “
(Frau R. R., 20. November 2002)

