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lüder h. niemeyer

- seit 1959 -

 

Daß  „ der  Güte  (der  Brau=Nahrung)  nichts  abgehen /

noch  ein  Bier=Mangel  entstehen  möge “

Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) „bey dem jetzigen ausserordentlich teuren Korn=Kauf“ vorübergehend eine dann aber auch für alle verbindliche Preisanhebung gestattend, da die Brauer „anders nicht vermögten … das Brauen … fortzuseten“. Erlassen Wolfenbüttel 28. Mai 1740. O. O. + Dr. (1740). 33,8 x 40 cm. 1 Seite. Mit Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.

Verordnung wegen ausreichender Biervorräte

Für  den  Maueranschlag  bestimmter  rahmungsschöner  Einblattdruck

enthaltend zugleich den strafbewehrten Befehl, „dergestalt sich einzurichten / daß jederzeit ein hinlänglicher Vorrat von untadelhaften Biere vorhanden sey“.

Von unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 3,5-5,5 breitrandigem Bütten mit figürl. u. typograph. Wasserzeichen. – Die Bugfalte leicht gequetscht.

Zu Carl, Neffe Kaiser Karl’s VI., Schwager Friedrich’s des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XIV, 266 ff.
Angebots-Nr. 12.591 / EUR  253. / Export price EUR  240. (c. US$ 387.) + Versand

 


 

“ Beautiful Rugendas colour print arrived! Thanks very much for keeping me informed. Best regards ”

(Mr. J. R. L., June 11, 2004)