|
Widerrufsrecht Impressum 45 Jahre Kunsthandlung + Seltenheitsantiquariat Kataloge
Autographen
Bibliophilie Alte Meister Zeichnungen Grafik XX. Jahrhundert Recht Orts- + Landeskunde Miscellania: Bücher + Grafik William Hogarth Kartographie Das AHA!-Erlebnis Juli 2008 Tiere, Jagen, Umwelt Fischen + Angeln Pferde + Reiten Joseph Georg Wintter Die Familie Rugendas Künstlerindex Homepage e-mail
Datenschutz Geschäftsbedingungen |
Daß „ der Güte (der Brau=Nahrung) nichts abgehen /noch ein Bier=Mangel entstehen möge “Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) „bey dem jetzigen ausserordentlich teuren Korn=Kauf“ vorübergehend eine dann aber auch für alle verbindliche Preisanhebung gestattend, da die Brauer „anders nicht vermögten … das Brauen … fortzuseten“. Erlassen Wolfenbüttel 28. Mai 1740. O. O. + Dr. (1740). 33,8 x 40 cm. 1 Seite. Mit Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.
Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck enthaltend zugleich den strafbewehrten Befehl, „dergestalt sich einzurichten / daß jederzeit ein hinlänglicher Vorrat von untadelhaften Biere vorhanden sey“. Von unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 3,5-5,5 breitrandigem Bütten mit figürl. u. typograph. Wasserzeichen. – Die Bugfalte leicht gequetscht. Zu Carl, Neffe Kaiser Karl’s VI., Schwager Friedrich’s des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XIV, 266 ff.
(Mr. J. R. L., June 11, 2004) |