Bierpreis-Unterschleif der Wirte
„ zum grossen Schaden der Brauer “
Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) die Preisdrangsalierung der Brauer seitens der Wirte untersagend. Erlassen Wolfenbüttel 12. Mai 1745. O. O. + Dr. (1745). 32,8 x 37,2 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale. Mit der nebst dem L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.

Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck
Das geht nicht an, daß „die Dorf=Krüger von den Brauern in Städten verlangen, daß selbige an dem Preise jeden halben Fasses Bier drei bis vier Ggr. schwinden lassen sollen, auch wol gar bey Bezahlung … eigenmächtig abziehen (und damit) den Bier=Preis nach Gefallen gleichsam herunter setzen“! – Die entscheidende Stelle von alter Hand in Bister unterstrichen. Von solcher auch rückseitiger Reg.-Vermerk gleichen Jahres. – Der linksseits umgelegte Heftrand überwiegend abgerissen, neben der Mittelfalte eine nicht weiter störende weitere vertikale. – Breitrandig, mit großem Wasserzeichen.
Zu Carl, Neffe Kaiser Karls VI., Schwager Friedrichs des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff.
Angebots-Nr. 12.593 / EUR 271. / export price EUR 257. (c. US$ 350.) + Versand
„ ich habe mich nun doch entschlossen, den Ridinger zu veräußern und bitte um Zusendung des angebotenen freigemachten Verpackungsmaterials … (Und) ich danke Ihnen für die ausführliche Anleitung zum Verpacken des Ridingers .... (Und) Ihnen nochmals für die äußerst angenehme Kommunikation dankend … (Und) das Geld ist bereits auf meinem Konto angekommen, das ging ja wirklich schnell, vielen Dank dafür … “
(Herr C. S., 15., 18., 29. + 30. Dezember 2009)

