Nochmals :
Empfindlich höhere Preise für’s Bier
Bewilligung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) eines „inclusive Steuer und Accise“ festgesetzten höheren Bierpreises in den Wolfenbüttel’schen und Schöningischen Districten bis Ende September d. Js. „in Anbetracht des noch fortdaurenden sehr hohen Gersten= und Weizenpreises“. Erlassen Braunschweig 28. Mai 1762. O. O. + Dr. (1762). 34,5 x 42,6 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem Niedersachsen-Roß unter dem Fürstenhut. Mit der nebst dem hier verzierten L(oco) S(igilli)Stempel gedruckten herzogl. Unterschrift und der des A. A. von Cramm.
Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck
von unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 5,5-7 cm breitrandigem Bütten mit großem Wappen-Wasserzeichen. – Rücksichtlich einer größeren Typographie optisch besonders schön..

Thematisch unmittelbares Fortsetzungs-Edict zu vorangegangenen vom 3. 11. 1760 + 14. 11. 1761. Wichtig bleibt, daß nicht nur überhaupt, sondern auch gut gebraut wird. Apropos Weizen- + Gerstenbezug siehe das Edict vom 18. 12. 1741, das Gerste lediglich ersatzhalber für Weizen rücksichtlich dessen Teuerung nennt.
Zu Carl, Neffe Kaiser Karls VI., Schwager Friedrichs des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff.
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(Mr. J. R. L., January 6, 2006)

