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Preissenkung erst nach Aufbrauchder teuer eingekauften Zutaten !Verordnung Carl’s I., Herzog von Braunschweig-Lüneburg (1713-1780), den den Districten Wolfenbüttel + Schöningen mit Verordnungen vom 26. 4. 1762 und, als zuletzt beigezogen, 28. 5. 1762 wegen der anhaltenden Kornteuerung bis Ende September genehmigten höheren Bierpreis bis Martini verlängernd, denn noch seien seit Ende September die Gersten- und Weizenpreise „noch nicht in der Maße gefallen, die vor den vorigen hohen Preis eingekauften Vorräthe auch noch nicht in der Maße consumiret … daß die Brauenden bey Heruntersetzung des Bierpreises schadlos bleiben könnten“. Erlassen Braunschweig 8. Oktober 1762. O. O. + Dr. (1762). 33,2 x 40,7 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem frei springenden Niedersachsen-Roß unter dem Herzogshut. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzoglichen Unterschrift und der des A. A. v. Cramm.
Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck auf unbeschnittenem, 2,5-6 cm breitrandigem Bütten mit großem WappenWasserzeichen und einem weiteren großen figürlichen. – Apropos Weizen- und Gerstenbezug siehe auch Carl’s Edict vom 18. 12. 1741 , das Gerste lediglich ersatzhalber für Weizen rücksichtlich dessen Teuerung nennt. Zu Carl, Neffe Kaiser Karl’s VI., Schwager Friedrich’s des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff.
(Mrs. M. K., April 15, 2004) |