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Preis – Zutat – Menge – nunmehr aber„ sofort nach Publication “ wieder wie einst !Verordnung Carl’s I., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1713-1780) für alles rund um’s Bier „sofort nach Publication … die vormalige Verfassung“ wiederherstellend, „Nachdem nunmehro der Preis des Weizen und Gersten wiederum so weit herunter gegangen, daß sowol der Bier= und Breyhans=Preis, als die Braubeschickung auf eben den Fuß wiederum gesetzet werden kann, wie solche vor Anfang des letztern Krieges gewesen“ und ist darüber binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung „bey Vermeidung Zwanzig Thaler Strafe, ausführlicher Bericht zu erstatten“. Erlassen Braunschweig 28. August 1764. O. O. + Dr. (1763). 34,5 x 42,6 cm. 1 Seite. Mit großer Holzschnitt-Initiale mit dem frei springenden Niedersachsen-Roß unter dem Herzogshut. Mit der nebst L(oco) S(igilli)-Stempel gedruckten herzoglichen Unterschrift und der des J. H. v. Bötticher. Für den Maueranschlag bestimmter rahmungsschöner Einblattdruck von nahezu unbenutzter Frische auf unbeschnittenem, 2-7 cm breitrandigem Bütten mit zwei großen figürlichen Wasserzeichen. – Doublette der Rare Book Collection einer britischen Bibliothek mit deren rückseitigem Stempel nebst hs. Dubl.-Vermerk. – Bugfalte schwach gebräunt.
Zum Weizen- + Gerstenbezug siehe auch das Edict vom 18. 12. 1741 , das Gerste lediglich ersatzhalber für Weizen rücksichtlich dessen Teuerung nennt. Zu Carl, Neffe Kaiser Karl’s VI., Schwager Friedrich’s des Großen, Stifter des Collegium Carolinum, regierend seit 1735, siehe ADB XV, 266 ff.
(Mrs. C. F., November 14, 2003) |