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Mußte auch Ridinger seine Druckfarbe von Morscher beziehen ?Seit Jahrzehnten erstmals hier aufliegendEine alte Druckfarbenverordnungaus bester Ridinger-Zeit + -LokalitätVerordnung Maximilian (III.) Joseph, Kurfürst von Bayern (in Ober= und Nidern=Bayrn, auch der Obern=Pfaltz Herzog / Pfaltz=Graf bey Rhein ...), die Einfuhr ausländischer Druckfarben verbietend. Gegeben München 8. Juli 1751. O. O. + Dr. (1751). Kl.-fol. 1 S. Mit gedr. Unterschriften des Commercien-Collegiums und des Sekretärs Joh. Jac. Miller.
Wobei es beim ersten Mal noch mit einer Verwarnung getan sein soll. - Auf zweiseits unbeschnittenem Bütten mit altem Kanzleivermerk im weißen Oberrand. Der unbeschnittene rechte Seitenrand oben nur wenig störend 10 cm ausgefranst, im äußeren Unterrand ganz schwach stockig. Rahmensschöner Einblattdruck von genereller Seltenheit als solchem, thematisch indes eine Rarität von Graden. Obgleich dergleichen als ungemein reizvoller "gestalteter Alltag" hier seit jeher eigens gepflegt wird, ist dies die erste druckfarbenbezogene Verordnung im 45jährigen hiesigen Angebot. Mit Maximilian III. Joseph (1727-1777, Sohn des als Kaiser Karl VII. glücklosen Kurfürsten Karl Albert, den er 1745 in der Kurwürde beerbte, verabschiedete sich die bayerische, jüngere, Linie der Wittelsbacher, deren pfälzischer Zweig mit Karl Theodor nachfolgte. Seine Popularität war, so Heigel in der ADB, von seltener Qualität. Bei der 1770er Hungersnot verurteilte er zum einen Kornwucherer zum Tode, um gleichzeitig selbst "in seinen Thiergärten alles Wild schießen (zu lassen); um in Holland sofort Getreide kaufen zu können, verpfändete er seine Pretiosen ... (D)ie Stimme des Volkes gab (ihm) ... den Beinamen des 'Vielgeliebten'".
(Mrs. C. C., March 7, 2003) |