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lüder h. niemeyer

- seit 1959 -

 

Das  unerhörte  Finale

Ridinger’s

schnörkellos  fulminantes  Hauptblatt

im  Exemplar  Gräflich  Faber-Castell

von  graphisch  brillantester  Delikatesse

und  nach  50  Jahren  nunmehr  zurück  am  Markt

Ridinger, Johann Elias (Ulm 1698 - Augsburg 1767). OMNIA MIHI SUBDITA. Die Herrschaft des Todes. Grabgewölbe mit Tod, von dessen Kopf, auf welchem ein mit Fledermausflügeln versehenes Stundenglas steht, rückseits und seitlich ein Schleier herabwallt, thronend über all dem Zeugs dieser Welt – für die rechts außen eine Globushälfte steht – , als da sind Gold, Gut, Siegel + Orden, Kronen, Szepter, Reichsapfel + Waffen, Folianten + Priesterkleidung, wissenschaftliche + landwirtschaftliche Instrumente und nolens volens Malerstock + Palette mit Pinseln. Die Rechte aber hält einen hohen Inschriftenstein, auf dessen besagte Schlußworte OMNIA MIHI SUBDITA die Linke mit als „Presens“ gekennzeichnetem Pfeil weist. Schabkunstblatt von Johann Jacob Ridinger (1736 Augsburg 1784). Bezeichnet: Ioh. Iacob Ridinger sculps. / Ioh. El. Ridinger delin. et excud. Aug. Vind., ansonsten wie vor und unten. 57,3 x 41,4 cm.

Johann Elias Ridinger, Die Herrschaft des Todes

Provenienz

Gräflich Faber-Castell

deren Ridinger-Versteigerung 1958

mit deren Lot-Nr. 146/2

auf dem Untersatzkarton

Radulf Graf zu Castell-Rüdenhausen

(1922-2004)

Schwarz (Coll. Gutmann, 1910) 1477; Reich auf Biehla 296 ( „Aeusserst selten“, 1894 ! Ohne Angabe zu Zustand/Version. ); Wend, Ergänzungen zu den Œuvreverzeichnissen der Druckgrafik, I/1 (1975), 270 mit Kenntnisstand von Schwarz; Faber-Castell 146 (zusammen mit Stillfried/Schwarz 1427 im II. Zustand als hiesige 14.857). – Vgl. Niemeyer, Die Vanitas-Symbolik bei Johann Elias Ridinger in Wunderlich (Hrsg.), L’Art Macabre 2, 2001, Abbildung S. 105 (II. Zustand von St./Schw. 1427 im Explr. der SGS Mchn.).

Nicht bei Thienemann (1856), Weigel, Kunstlager-Catalog, Abt. I-XXVIII (1838/57), Schles. R.-Slg. bei Boerner XXXIX (1885) , Slg. Coppenrath (1889 f.), Helbing XXXIV (Arbeiten von J. E. und M. E. Ridinger, 1554 Positionen; 1900), Schwerdt (1928/35), Rosenthal, Ridinger-Liste 126 (1940).

Die  Stillfried  (1876)  unbekannt  gebliebene  und  auch  von  Schwarz  nicht  als  solche  erkannte

hier  erstmals  identifizierte  Zweitversion

dieses  unglaublich  fascinierenden  Blattes

in  einem  Exemplar  von  letzter  Schönheit

und  graphischer  Raffinesse

als von unter anderem entscheidender Umgewichtung begleitete Wiederholung von Stillfried/Schwarz 1427, für die hier gleichfalls erstmals ein II. Zustand mit gleichem Pedigree nachgewiesen und beschrieben werden konnte.

Schwarz’ Annahme, die Abweichungen anstehender Variante 1477 beruhten lediglich auf Überarbeitung der 1427er Platte, ist unzutreffend. Wie unten belegt, handelt es sich um eine Arbeit von eigener Platte, deren thematisches Spotlight mittels kleiner Verschiebung eine präzisierte Botschaft erhellt :

der  auf  den  Blattitel  gerichtete  „Presens“-Pfeil

weist  nicht  mehr  zwischen  die  Worte  OMNIA + MIHI ,

sondern  direkt  auf  das  M  des  MIHI !

Erfolgte angesichts des Vorliegens beider, die Fakten aufdeckenden, Varianten die Katalogisierung für Faber-Castell unzulänglich, so ergibt sich Schwarz‘ irrtümliche Annahme eben aus seiner Unkenntnis des 1427er Zweitzustandes von der oben verkürzten Platte. Denn seine Variante 1477 repräsentiert in der Höhe wieder das ursprüngliche Format, endet also wieder erst 1,5 cm oberhalb des Bogens. Hingegen hat sie eine um ca. 8 mm geringere Breite mit der von ihm übersehenen Folge einer beidseitigen geringfügigen Bildverkürzung. Wie sich denn generell die abweichenden „kleinen Varianten“ (Schwarz) zu einer ansehnlichen, gleichwohl erst auf wiederholten Blick hin bemerkbaren Masse verdichten, die einander gegenüberzustellen hier zu weit führte und nicht zuletzt

dem  Kenner ,

der  „noch  an  die  Wichtigkeit  der  Etats  glaubt“

(Max Lehrs 1922 in Würdigung des Altmeister-Sammlers Julius Hofmann) die Freude, ja, das Glück, der eigenen Entdeckung schmälerte. Was geradezu als unfair empfunden werden muß angesichts hiesigen Vorliegens  beider Varianten, 1427 + 1477, und damit der Möglichkeit

eines  Erwerbs  beider  Blätter ,

ganz  so  wie  einst  Gräflich  Faber-Castell

bei indes noch Angewiesengewesenseins auf die Chance einer zweiten Zugriffsmöglichkeit.

Doch der Lust der Vergleichsmöglichkeit  beider Blätter steht anstehendenfalls noch eine Befriedigung ganz anderer Qualität ins Haus, wie hier aus dem Stegreif für keinen anderen Fall Ridinger’scher Schabkunst erinnerlich. Denn zumindest in seinem hier vorliegenden Zweitzustand bedient sich 1427 zur Realisierung des thematisch bedingt so überaus komplexen Bildes vereinfachend gravierter Umrißlinien, statt – wie hiesige „Wiederholung“ 1477 – alles allein aus der Abstufung von Hell und Dunkel als dem Prinzip der Schabkunst herauszuarbeiten.

Wo  gravierte  Linien  partiell zwangsläufig zu feinerer Ziselierung führen, ist es faszinierend, deren „gröbere“ Verwirklichung aus dem staunendmachend schwierigen Spiel von Licht + Schatten gebildet zu sehen. Und vergleichend zu beobachten, wie billig anderwärts solche Linien Faltenwürfe abhaken, die in der reinen Schabkunst aus sich selbst herauswachsen. Oder Heins Stirn krausziehen oder dessen Gliedmaße + Gelenke behandeln.

Beide Versionen stammen von der Hand Johann Jabob’s. Sie miteinander zu vergleichen, führt somit weit über das Nebeneinander von Abweichungen üblicher Art hinaus, ist vielmehr  ein  in  medias  res  der  Technik  selbst  gehen . Welch eine  Chance  des  Lernens , des Einstiegs in das Raffinement graphischen Ausdrucksvermögens, der Verfeinerung der Qualitätserkenntnis!

Der mit seinem vergleichsweise nur schmalen geschabten Beitrag so ganz im Schatten von Vater und älterem Bruder stehende Johann Jacob, mit anstehendem Blatte von Schwarz 1477 zeigt er seine Ebenbürtigkeit,

seine  ganze  Meisterschaft  auf  dem  Felde  der  bravourösen  Schabkunst .

Für  wie kostbar diese schwierige Technik seitens Gräflich Faber-Castell estimiert wurde, ergibt sich aus deren hier vorliegendem hs. Inventar-Verzeichnis, hervorgehoben per Ausrufezeichen + Unterstrich als „Schabk!“ Und entsprechend resümierte schon vor gut 150 Jahren Thienemann mit den Worten:

„ Die  Schwarzkunstblätter  sind  im  Handel  fast  gar  nicht  mehr

… zu bekommen … sämmtliche von und nach Joh. El. Ridinger gefertigte (sind) so selten, dass sie fast nur in einigen öffentlichen, grossartigen Kupferstichcabineten zu finden sind. Ich habe die meisten der beschriebenen nur in dem berühmten Dresdner Cabinet angetroffen … “

(Seiten VIII + 270).

An welcher Situation auch etwaige Neuauflagen wenig zu ändern vermochten, da die sich technisch bedingt extrem schnell abnutzende Schabplatte nach Urteil des Praktikers Sandrart (1675) nur 50-60 gute Abdrucke ermöglicht.

So anstehendes Sujet denn eben auch erst 20 Jahre nach Thienemanns Kabinett-Besuchen von Graf Stillfried erstmals vorgestellt werden konnte, doch, wohlgemerkt, nur im Erstzustand von 1427. Erst 34 Jahre später denn überraschte Schwarz mit zusätzlich 1477, von letzterem mit weiterem Intervall von 48 Jahren das Exemplar von Faber-Castell marktgängig wurde, zusammen mit dem 1914 erworbenen Zweitzustand von 1427, beide dann absorbiert von anderer gräflicher Ridinger-Sammlung mit Schwerpunkt Schabkunst. Und nach 47jährigem dortigen Verbleib nun hier und heute. Mit Schwarz 1477 als

Bildlich  herrlicher  Zenit

der  auch  das  jagdliche  Œuvre  durchziehenden

Ridinger’schen  Vanitates

von großer kompositorischer Fülle, fußend auf eigener Zeichnung und im Einschluß der Malutensilien in die Vergänglichkeitsattribute über das 1767er zeichnerische „Selbstbildnis mit Tod“ des Berliner Kupferstich-Kabinetts (Farbabbildungen in L’Art Macabre 2, s. o., S. 94 + Ridinger-Katalog Darmstadt, 1999, S. 54, sowie, s/w, per I.5, S. 61) hinausgehend.

Alles im strahlenden Lichte dessen, von dessen Haupte Fledermausflügel das abgelaufene Stundenglas hinwegführen werden, der „Presens“-Pfeil die Richtung vorgibt und der „Preteritum“-Pfeil zu Boden zeigt. Aber im Köcher steckt der Pfeil „Futurum“, wie immer sich diese auch anlassen möge. Und dessen Schriftfähnchen weht, konträr zu den hängenden beiden anderen, in munterer Gewißheit.

Die  Steininschrift

(auch sie in leichter Schreibvariante zu 1427) wie folgt, wobei die Trennstriche der Schlußworte der ersten fünf Zeilen jeweils durch ein „lis“, der folgenden sechs durch ein „are“ zu ersetzen sind, wie pauschalierend seitlich verdeutlicht:

„ Sum qui non curo quis aut qua- / Nil mihi dignitas Papa- / Nec valet majestas Rega- / Stultus et sapiens æqua- / Dives et pauper est morta- / Non juvat hic se excus- / Nec ad Apostolica(m) sedem apell- / Dona promitere aut don- / Seu clam se velle alien- / Pacem non mecum est tract- / Nec dico quando quis vel qu- // OMNIA MIHI / SUBDITA “.

Der von der Linken des Skeletts geführte Präsens-Pfeil auf das M von MIHI gerichtet. – Die gewichtige Steintafel selbst typisch für Ridinger als wir solcher im Werk wiederholt begegen bis hin zum programmatischen Eigen-Exlibris (Schwarz 1569) mit seinen Malutensilien, wo sie ein mit dem Malerstock bewaffneter Knabe hält, und sie des Meister’s absolutes Lebensbedürfnis bekundet: „Nulla dies sine linea“ – Kein Tag ohne Pinselstrich. Im Vergänglichkeits-Gerümpel anstehenden Blattes das Malergerät im übrigen ein abermaliger Gleichklang mit Hogarth, der sein graphisches Œuvre mit dem Blatte der Sterbenden Zeit („Tail Piece, or The Bathos“) vom April 1764, also sechs Monate vor seinem Tode, abschloß, auf dem die Palette aber noch zusätzlich demonstrativ zerbrochen ist.

Das  druckadäquat

herrlich  erhaltene  Exemplar

Gräflich  Faber-Castell

mit umlaufend 4-13 mm breitem Rand mit wohl Wasserzeichen WANGEN nebst separater IV wie für zeitgenössische Abdrucke stehend. – Von zwei aufeinander zulaufenden, gänzlich geglätteten Falten mittig die eine bei leichter Quetschung links außen rückseits verstärkt. Zwei schwache parallele Faltspuren, alles bildseits kaum wahrnehmbar, zudem am oberen Bildrand, davon die eine noch den Abschluß des Gewölbebogens durchziehend. In diesem auch ein ungefärbt gebliebener haarrißfeiner Auslauf eines von oben kommenden Fältchens vom Druck her. Einige wenige stecknadelkopf/spitzenkleine Abreibungen. Rückseitiger leichter Stockstippenanflug unten nichts ins Bild durchschlagend.

Solchermaßen denn  eine  Trouvaille  von  rundum  extremer  Seltenheit ,

dokumentierend den untrennbar-vielschichtigen Ridinger, den Künstler in seiner Ganzheit. Denn den „harmlosen“ Ridinger landläufigen Kunsthistorikerurteils hat es gottlob nie gegeben. Vielmehr blieb er

„ einer  der  wenigen  deutschen  Barockkünstler

… der … nie  in  Vergessenheit  geriet “

(Rolf Biedermann, Meisterzeichnungen des deutschen Barock, 1987, S. 338). Und sich hier in der Wiedergabe seitens Johann Jacob’s in einem

ganz  frühen  Druck

von  unvergleichlich  schöner  Plastizität

präsentiert. In einem absoluten samtenen Braun und Schwarz ,

aus  dem  alles  körperliche  Weiß  braun-weiß  herausleuchtet .

Angebots-Nr. 14.858  /  Preis auf Anfrage

 


 

„ Danke für den wunderbaren (Ridinger-)Scan … der meine Argumentation zur Verwechslung in der Staffierung der Porzellane dokumentarisch bestens belegt. Darf ich um Ihre Zustimmung bitten, ihn in meiner Arbeit zeigen zu dürfen? “

(Herr J. R., 7. Juni 2004)